Per Definition stammt der Begriff des Impressums ursprünglich aus dem Presserecht, wurde aber mittlerweile für Websites und Onlineshops etabliert, die nicht im Bereich der Presse tätig sind. Hierbei werden bestimmte Angaben benötigt, z.b. die ladungsfähige Anschrift des Inhabers bzw. der Inhaberin, die Kontaktdaten (E-Mail, ggf. Telefon und Fax) und die Rechtsform des Unternehmens. Hintergrund ist außerdem, dass Nutzer:innen einer Website oder eines Onlineshops klar wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.
In diesem ausführlichen Guide geben wir dir alle Informationen, die du brauchst, um dein Impressum zu erstellen, klären wichtige Fragen zur Impressumspflicht und zeigen dir Beispiele und Muster, sodass du die große Sorge um dein Impressum endlich loswirst!
Wozu dient das Impressum und wer muss es nutzen?
Das Impressum gibt an, wer der bzw. die Webseiten-Verantwortliche ist. Es beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben des oder der presserechtlichen Verantwortlichen für die im eigenen Namen publizierten Text-, Wort- oder Bildbeiträge. Grundsätzlich besteht die Impressumspflicht für alle Selbstständigen, Freiberufler:innen und Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis:
- Wer muss ein Impressum angeben?
- Impressumspflicht für private Webseiten
- Wann wird ein Impressum benötigt?
- Der Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung
- Was bedeutet § 5 TMG?
- Ist ein Impressum Pflicht?
- Was muss im Impressum stehen (2023)?
- So musst du im Impressum auf die EU-Plattform zur Streitbeteiligung hinweisen
- Wie erstellt man ein Impressum?
- Wo muss das Impressum auf der Website eingebunden werden?
- Impressum: Beispiele, Vorlagen und Muster für ein korrektes Impressum
- Tipp: Nutze den Impressum Generator von Shopify
- Besteht eine Impressumspflicht in sozialen Medien?
- Muss ein Impressum für E-Mails erzeugt werden?
- Kann man das Impressum durch einen Anwalt bzw. eine Anwältin erstellen lassen?
- Das passiert, wenn du die Impressumspflicht nicht einhältst
- Die Impressumspflicht in Österreich und der Schweiz
1. Wer muss ein Impressum angeben?
„Brauche ich überhaupt ein Impressum oder brauchen das nur große Unternehmen“ – Fragen wie diese finden sich immer wieder online. Die Antwort darauf kann recht eindeutig getroffen werden: Die Impressumspflicht besteht grundsätzlich für alle Selbstständigen, Freiberufler:innen und Unternehmen. Sobald du also einen Onlineshop hast oder dich mit einer Unternehmens-Website präsentieren möchtest, brauchst du ein Impressum.
Unter die Impressumspflicht fallen außerdem Webseiten, auf denen Werbung geschaltet wird oder Produkte platziert werden. Dabei kann auch schon ein einziges Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliate-Programm dafür sorgen, dass ein Impressum nötig wird.
Lesetipp: Ob in der Herstellung, im (Online-)Handel oder auch im Import: Wenn du Verpackungen mit Ware befüllst, solltest du diese Neuerungen im Verpackungsgesetz kennen.
2. Impressumspflicht für private Webseiten
Eine Ausnahme der Impressumspflicht bilden Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Kurz gesagt: sobald du eine Website nicht rein privat nutzt, musst du ein Impressum erstellen. Da es manchmal nicht klar abzugrenzen ist, wo eine private Seite beginnt und wo sie einen geschäftlichen und wirtschaftlichen Hintergrund aufweist, empfehlen wir im Zweifelsfall immer professionelle Hilfe zurate zu ziehen.
3. Wann wird ein Impressum benötigt?
Das Impressum ist die erste Seite, die du für deine Webseite oder deinen Onlineshop erstellen und befüllen solltest. Denn sobald du deine Internetpräsenz live schalten und somit der Außenwelt zeigen willst, muss dein Impressum bereit sein und den Anforderungen gerecht werden. Launche deinen Webshop oder deine Unternehmensseite niemals ohne ein Impressum zu haben, sonst läufst du Gefahr, Abmahnungen zu erhalten.
Lesetipp: In diesem Beitrag findest du alle wichtigen Informationen zu Print-on-Demand.
4. Der Unterschied zwischen Impressumspflicht und Datenschutzerklärung
Das Impressum und die Datenschutzerklärung sind zwei verschiedene Dinge, die unbedingt voneinander getrennt werden müssen. Das Impressum dient den Nutzer:innen deiner Website dazu, sich zu informieren, wer hinter der Seite steckt und wen sie bei Fragen und Anliegen kontaktieren können. Die Datenschutzerklärung informiert User:innen hingegen darüber, wie mit ihren personenbezogenen Daten umgegangen wird. Da es sich also um verschiedene Dokumente mit unterschiedlichen Zwecken handelt, sollten diese niemals vermischt werden. Impressum und Datenschutzerklärung (DSGVO) müssen klar voneinander getrennt werden und am besten auf unterschiedlichen Unterseiten ausgewiesen sein. So können Nutzer:innen von jeder Seite aus auf das jeweilige Dokument gelangen.
5. Was bedeutet § 5 TMG?
Gesetzlich geregelt ist die Kennzeichnung des Webseitenverantwortlichen seit 2007 im Telemediengesetz (TMG). Der Paragraf 5 TMG beinhaltet dabei die „Pflicht zur Anbietererkennung bei Onlineangeboten“, also die weit geläufige Impressumspflicht.
Das TMG spricht in diesem Paragrafen von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen, also wie oben beschrieben, die Webseiten, die nicht rein privat agieren. Das Telemediengesetz klärt darüber hinaus auf, was ein Impressum enthalten muss.
Lesetipp: Alles, was du über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung wissen musst, erfährst du in unserem Beitrag zu rechtlichen Hinweisen für den Onlineshop.
6. Ist ein Impressum Pflicht?
Du bist ein Onlinehändler bzw. eine Onlinehändlerin oder hast ein Unternehmen, das du im Internet präsentieren möchtest? Dann ist ein Impressum für deine Webseite Pflicht! Die Impressumspflicht ist gesetzlich geregelt und soll sicherstellen, dass die Verantwortlichen einer Website deutlich erkannt werden können und kontaktierbar sind. Die Impressumspflicht ist somit wichtig für die Transparenz und den Verbraucherschutz.
7. Was muss im Impressum stehen (2023)?
Die Pflichtangaben für das Impressum sind im Telemediengesetz aufgeführt und erläutert. Folgende Angaben darfst du nicht vernachlässigen, wenn deine Seite gemäß der Impressumspflicht Bestand haben soll:
- Betreiber:in der Website: Gib den Namen deines Unternehmens an. Falls eine natürliche Person Betreiber bzw. Betreiberin der Seite ist, musst du hier Vor- und Nachname aufführen.
- Anschrift: In dein Impressum gehört außerdem die vollständige, ladungsfähige Adresse bzw. der Sitz deines Unternehmens. Beachte dabei unbedingt, dass Postfächer nicht ausreichend sind!
- Vertretung des Unternehmens: Um der Impressumspflicht zu genügen, musst du darüber hinaus Angaben über die Vertretungsberechtigten machen, also über vertretungsberechtigte Gesellschafter:innen (gilt für GbR, OHG, Einzelunternehmer:innen), Geschäftsführer:innen (gilt für GmbHs) oder Vorstände (bei AGs). Auch Angaben zum Kapital können hierbei wichtig werden.
- Identifikationsnummern: Sofern eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben wurde, müssen diese im Impressum angeben werden.
- Kontakt im Impressum: Wenn du dein Impressum erstellst, gehört die Angabe über Kontaktmöglichkeiten zur Pflichtangabe. Die E-Mail-Adresse ist dabei immer anzugeben. Zusätzlich muss mit der Telefon- oder Faxnummer oder einer elektronischen Abfragemaske noch ein weiteres Kommunikationsmittel angeboten werden. Beachte hierbei übrigens, dass Mehrwertdienste-Rufnummern im Impressum nicht ausreichen!
- Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe: Als Makler:in, Steuerberater:in, Gastronom:in, Anwalt bzw. Anwältin etc. musst du außerdem deine zuständige Zulassungsbehörde mit Anschrift im Impressum aufführen.
- Registereintrag: Du hast einen Eintrag im Vereinsregister, Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister? Dann darfst du Angaben darüber, inklusive Registernummer, nicht vergessen. Auch wenn du einen Eintrag im Gewerberegister hast, könnte das laut einigen Expert:innen für dich notwendig werden. Solltest du aus dem Ausland agieren und in Deutschland aktiv sein, muss eine Angabe zum ausländischen Gesellschaftsregister und die Registernummer aufgeführt werden.
- Freiberufler:innen: Personen, die freiberuflich arbeiten wie Ärzte und Ärztinnen, Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen sowie Ergotherapeut:innen müssen spezielle Angaben darlegen. So muss deine Standeskammer, die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regeln und wie diese zugänglich sind im Impressum Erwähnung finden.
- Abwicklung & Liquidation: Im Falle der Abwicklung oder Liquidation haben Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung eine Informationspflicht im Impressum.
Wir zeigen dir, wie du Google My Business nutzt und den User:innen ein klares Bild deines Unternehmens in der Suchmaschine vermittelst.
8. So musst du im Impressum auf die EU-Plattform zur Streitbeteiligung hinweisen
Seit dem Urteil des Oberlandesgerichts München von 2016 gibt es eine Informationspflicht für die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission. Diese Pflicht beinhaltet außerdem, dass im Impressum ein anklickbarer (!) Link zu dieser Plattform zu finden sein muss.
Lesetipp: Wie du deinen Shopify-Store rechtssicher machen kannst, erklären wir in diesem Beitrag.
9. Wie erstellt man ein Impressum?
Ein komplettes, rechtssicheres Impressum von Hand zu erstellen, kann ein komplexes Unterfangen werden. Wir raten deswegen dazu, entweder einen Impressum Generator zu nutzen, wie er beispielsweise von unseren Partner:innen der IT-Recht Kanzlei zur Verfügung gestellt wird. Dieser Impressum Generator ist ein technisches Hilfsmittel, das durch verschiedene standardisierte Abfragen dein Impressum zusammenstellt.
Bei Generatoren kann es jedoch dazu kommen, dass Fragen falsch verstanden und somit ungenügend beantwortet werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, gibt seine Rechtstexte in die Hand von Expert:innen, um diese individuell erstellen zu lassen. Unsere Partner:innen des Händlerbundes helfen dir hierbei gern weiter.
10. Wo muss das Impressum auf der Website eingebunden werden?
Der § 5 des TMG besagt, dass ein Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. In der Praxis solltest du dein Impressum am besten als eigenen Menüpunkt in der Navigation hinterlegen, um unnötiges Scrollen zu vermeiden und das Impressum stets sichtbar zu halten. Durch die Verlinkung ist das Impressum immer erreichbar, was beispielsweise bei Pop-Up-Impressen nicht der Fall wäre. Den Menüpunkt kannst du entweder „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ nennen.
Wichtig ist außerdem, dass das Impressum keinesfalls versteckt werden darf und mit einem Klick aufrufbar sein sollte.
Erfahre, worauf du in puncto Dropshipping Steuern achten musst.
11. Impressum: Beispiele, Vorlagen und Muster für ein korrektes Impressum
Deine Vorlage:
Impressum
Angaben gem. § 5 TMG:
Name des Unternehmens/ Vorname, Name
Adresse
PLZ & Ort
Land
Kontaktaufnahme:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
ggf. Registergericht & Registernummer
ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE XXX XXX XXX
ggf. Geschäftsführer:in
Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Haftungsausschluss - Disclaimer:
Haftung für Inhalte
Haftungsbeschränkung für externe Links
Urheberrecht
1. Impressum-Beispiel eines Einzelunternehmers/ einer Einzelunternehmerin
Mara Mustermann
Musterstraße 3
77777 Musterstadt
Musterland
Telefon: +49 80 123456, Fax: +49 80 123456
E-Mail: kontakt@mara-mustermann.de
Internet: www.mara-mustermann.de
Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE XXXXXXXXXXX
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
2. Impressum-Beispiel einer GbR
Moritz Müller, Christian Schreiber GbR
Musterstraße 3
77777 Musterstadt
Musterland
vertreten durch die Gesellschafter Herrn Moritz Müller und Christian Schreiber
Telefon: +49 80 123456, Fax: +49 80 123456
E-Mail: kontakt@mueller-schreiber.de
Internet: www.mueller-schreiber.de
Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE XXXXXXXXXXX
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 RStV:
Herr Moritz Müller - Musterstraße 3 77777 Musterstadt Musterland
Herr Christian Schreiber - Musterstraße 3 77777 Musterstadt Musterland
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
3. Impressum-Beispiel einer GmbH
Inka Meister GmbH
Musterstraße 7
22222 Musterstadt
Musterland
Telefon: +49 70 123456, Fax: +49 70 123456
E-Mail: kontakt@meister.de
Internet: www.meister-inka.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Inka Meister
Registernummer: HRB 7375
Registergericht: AG Musterstadt
Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE XXXXXXXXXXX
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
Lesetipp: Du willst deine eigene GmbH gründen? Wir verraten dir, worauf du dabei achten solltest.
12. Tipp: Nutze den Shopify Impressum Generator
Mit dem Impressum Generator von Shopify, der dir kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, kannst du dein Impressum in wenigen Schritten schnell und einfach aufsetzen und so für deine Internetseiten, deinen Social-Media-Kanal und andere Unternehmensformen nutzen.
Der Generator ist einfach zu bedienen, zuverlässig und anonym - außerdem ist er vom Händlerbund geprüft und freigegeben. Lade dein Impressum bequem per E-Mail als PDF-Datei herunter und nutze es individuell.
Hier geht's zum Impressums-Generator
13. Besteht eine Impressumspflicht in sozialen Medien?
Die Antwort lautet „ja“! Nicht nur Webseiten, sondern auch gewerblich genutzte Social-Media-Accounts unterliegen der Impressumspflicht. Solange die Kanäle nicht ausschließlich privat genutzt werden, muss die Anbietererkennung erbracht werden. Diese kann entweder direkt als vollständiger Text (Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten etc.) im jeweiligen Profil gesetzt oder durch einen Link zum Impressum auf deiner Webseite angegeben werden. Für Nutzer:innen sollte immer erkennbar sein, dass es sich um einen Link handelt, der zu einem Impressum führt, entweder durch sprechende Links (www.meinshop.de/impressum) oder durch einen Verweis („Impressum unter www.meinshop.de/123“)
In diesen Impressen muss inhaltlich dasselbe stehen, wie in dem Impressum deiner Website. Du solltest darauf achten, dass es keine Unterschiede zwischen deinen einzelnen Impressen gibt!
Lesetipp: In diesem Beitrag geben wir dir hilfreiche Tipps zum Website erstellen.
Facebook Impressum
Bei Facebook (und allen anderen sozialen Netzwerken) muss das Impressum mit wenigen Klicks (Zwei-Klick-Regelung) erreichbar sein.
Facebook macht es Seiten hierbei relativ leicht, da es mittlerweile eine eigene Impressumsrubrik im Info-Teil einer jeden Facebook Fanpage gibt, wo der Link gesetzt oder das Impressum eingetragen werden kann.
Twitter Impressum
Bei Twitter fügst du dein Impressum am besten im Feld „Bio“ ein, so wie es die Händler:innen von Pumperlgsund gemacht haben.
Instagram Impressum
Auch bei Instagram muss ein Impressum gesetzt werden. Am besten wäre es natürlich den Link zum Impressum in der Biografie unter „Website“ zu setzen.
Natürlich möchte jeder seine Nutzer:innen lieber auf spannende Seiten weiterleiten und nicht aufs Impressum. Deswegen gibt es drei mögliche Workarounds:
- Du nutzt Link-Tools wie z.B. Linktree, um mehrere Links zu setzen, so wie es PURELEI im Bild oben handhabt. Informiere dich hierzu über die DSGVO-Konformität! Nachteil: 2-Klick-Regel kann strenggenommen nicht eingehalten werden.
- Du nutzt eine URL-Weiterleitung. Du setzt in der Bio den Link mit /impressum, dieser führt allerdings zu deiner normalen Startseite, auf der dein Impressum sowieso verlinkt ist. Nachteil: 2-Klick-Regel wird nicht eingehalten.
- Du erstellst eine eigene Zwischenseite/ Landingpage, die sowohl deine Rechtstexte auf einen Klick enthält, aber auch Icons oder eine Vorschau auf Blogbeiträge, wichtige Seiten etc. Diese könntest du mit /website_impressum_datenschutz benennen.
14. Muss ein Impressum für E-Mails erzeugt werden?
Wenn E-Mails von einem Unternehmen oder selbständigen Unternehmer:innen verschickt werden, dann müssen sie auch ein Impressum beinhalten. Der Inhalt ist dabei derselbe wie der Inhalt des Impressums der Website. Also nicht vergessen: Auch ein rechtssicheres E-Mail-Impressum ist Pflicht!
15. Kann man das Impressum durch einen Anwalt bzw. eine Anwältin erstellen lassen?
Ja, natürlich kannst du dein Impressum von einem Anwalt bzw. einer Anwältin erstellen lassen. Auf jeden Fall ist das die sicherste Variante, mit der garantiert nichts schiefgehen kann. Ein spezialisierter Rechtsbeistand weiß auch bei Besonderheiten, worauf zu achten ist. Einziger Nachteil: Das Impressum von einem bzw. einer Fachkundigen erstellen zu lassen ist natürlich nicht kostenlos. Daher solltest du auch darauf achten, dass dieser Schritt in dein Budget passt.
Unsere erfolgreichen Händler:innen geben dir in unserem Podcast weitere Tipps für den Start in den E-Commerce. Anhören lohnt sich!
16. Das passiert, wenn du die Impressumspflicht nicht einhältst
Wenn du die Impressumspflicht missachtest, besteht das Risiko, dass deine Konkurrenz wegen Wettbewerbsverletzung gegen dich vorgeht. Eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung oder eine Klage können resultieren. Wenn tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, kann der Streitwert bis zu 5.000 Euro betragen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Behörden den § 16 des TMG als Basis nehmen und ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro verhängen.
17. Die Impressumspflicht in Österreich und der Schweiz
Auch in Österreich und der Schweiz gibt es Gesetze für das Internet, die vorschreiben, welche Pflichtangaben das Impressum einer Website beinhalten muss. Österreich hat diese Angaben in § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz geregelt.
Die Impressumspflicht in Österreich deckt sich im Wesentlichen mit den Inhalten der in Deutschland geltenden. Unterschiede sind natürlich vor allem sprachliche Besonderheiten wie beispielsweise „Firmenbuchnummer“ und „Firmenbuchgericht“ statt Handelsregister und Registergericht.
Im Gegensatz dazu sind die Pflichtangaben für Webseiten in der Schweiz nicht ganz so streng. Sie sind in § 3 des Schweizer UWF geregelt. Die Mindestanforderung an ein Impressum ist die „klare und vollständige Angabe über die Identität und Kontaktadresse, einschließlich derjenigen der elektronischen Post.“
Fazit
Sobald du einen Onlineshop erstellst - ob mit oder ohne Shopify - oder deine eigene Unternehmensseite online stellen möchtest, musst du ein Impressum erstellen und dieses auch auf deinen Social-Media-Präsenzen verlinken. Achte dabei auf
- die Vollständigkeit deines Impressums
- Übereinstimmung zwischen verschiedenen Social-Media-Impressen
- regelmäßige Überprüfung der Angaben auf Vollständigkeit und Aktualität
Hol dir dabei professionelle Hilfe vom Händlerbund oder Expert:innen deiner Wahl und starte rechtssicher in dein Business!
Du willst insgesamt mehr zu Shopify Deutschland wissen und hast Fragen? Wir haben die Antworten im verlinkten Beitrag!
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechtsberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände sind. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.
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