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Nebentätigkeit: Das solltest du bei einem Nebenjob unbedingt beachten

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch und geht ihrer Nebentätigkeit nach.

Du willst deine Urlaubskasse aufbessern oder dir einen langersehnten Traum erfüllen? Es gibt viele gute Gründe, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Aber ist ein Nebenjob eigentlich immer erlaubt? Damit du am Ende nicht nur Ärger mit deinem Nebenjob hast, haben wir in diesem Beitrag alle wichtigen Informationen für dich zusammengestellt.


Was zählt als Nebentätigkeit?

Als Nebentätigkeit versteht sich jede Tätigkeit, die Arbeitnehmer:innen außerhalb ihres Hauptarbeitsverhältnisses ausüben. Dies ist bei demselben Arbeitgeber bzw. der selben Arbeitgeberin oder bei einem Dritten möglich. Handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Nebenbeschäftigung, haben die Arbeitsvertragsparteien dieselben Pflichten und Rechte wie in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis.


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Inhaltsverzeichnis:

Ist eine Nebentätigkeit erlaubt? 

Als Nebentätigkeit zählt jede Tätigkeit eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin, die diese außerhalb seines oder ihres Hauptjobs ausübt.

Dazu zählen:

  • Tätigkeiten bei anderen Arbeitgeber:innen
  • Ein weiterer Job beim Hauptarbeitgeber/ bei der Hauptarbeitgeberin
  • Selbstständige Nebentätigkeiten im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags
  • Unentgeltliche und/oder ehrenamtliche Tätigkeiten

Solange es im Arbeitsvertrag bzw. einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine Regelung über Nebentätigkeiten gibt, so sind diese immer erlaubt – auch ohne die ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin.

Diese Regelung folgt aus der Tatsache, dass Arbeitnehmer:innen nach Leistung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (d.h. in ihrer Freizeit) machen können, was sie möchten.

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Jedoch gibt es hier Ausnahmen, die du kennen solltest: Denn es gibt tatsächlich Nebentätigkeiten, die verboten sind. Dazu zählen solche, die gegen berechtigte Interessen der Arbeitgeber:innen verstoßen. Unter diesen berechtigten Interessen sind alle Umstände zu verstehen, die für die Ziele der Arbeitgeber:innen und deren Verwirklichung von Bedeutung sind. Arbeitnehmer:innen dürfen also ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Arbeitgeberin nicht in dessen Geschäftsbereich Konkurrenz machen. Dies ergibt sich aus dem sogenannten Wettbewerbsverbot in § 60 Handelsgesetzbuch.

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Wer darf einer Nebentätigkeit nachgehen? 

Laut Artikel 12 des Grundgesetzes hat erst einmal jeder das Recht, über seinen Arbeitsplatz selbst zu entscheiden und daher auch darüber, ob er einer Nebentätigkeit nachgeht oder nicht.

Wie bereits angedeutet, gibt es jedoch Bestimmungen, die dies etwas einschränken:

  • Deine Leistungsfähigkeit in deinem Hauptberuf darf nicht zu sehr durch deine Nebentätigkeit eingeschränkt werden.
  • Laut § 3 Arbeitszeit darf deine tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden am Tag (bzw. 8 Stunden im Durchschnitt) übersteigen.
  • Deine Haupt- und Nebentätigkeit dürfen nicht in einem Interessenkonflikt stehen. (Du darfst beispielsweise nicht für ein Unternehmen tätig werden, das in Konkurrenz zu deinem Hauptarbeitgeber bzw. deiner Hauptarbeitgeberin steht.)

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Müssen Arbeitgeber:innen einer Nebentätigkeit zustimmen?

Zwei Menschen schütteln sich die Hände. Wir gehen der Frage auf den Grund, ob Arbeitgeber:innen eine Nebentätigkeit genehmigen müssen.

Wie bereits erwähnt, kannst du einer Nebentätigkeit erst einmal grundsätzlich nachgehen, solange dein Arbeitsvertrag oder ein für dich geltender Tarifvertrag keine Regelungen dazu enthält. Wirf also vor Beginn deiner Nebentätigkeit einen Blick in deinen Arbeitsvertrag!

Oft finden sich hier Regelungen, nach denen du jede Nebentätigkeit bei deinem Hauptarbeitgeber bzw. deiner Hauptarbeitgeberin anzeigen musst. Häufig steht neben dieser Anzeigepflicht auch noch ein Einwilligungsvorbehalt im Vertrag.

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Diese Regelung bedeutet, dass du als Arbeitnehmer:in die Personalabteilung vorher über deinen Nebenjob informieren musst. Diese darf aber nur in Ausnahmefällen deinen Zweitjob verbieten. Ein generelles Verbot im Arbeitsvertrag ist unzulässig.

Wenn keine Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde, muss dein Arbeitgeber/ deine Arbeitgeberin dir die Nebentätigkeit also nicht erlauben – sofern du die bereits erwähnten Punkte (Einhaltung der Arbeitszeit, uneingeschränkte Leistungsfähigkeit in deinem Hauptjob und Vermeidung von Interessenkonflikten) berücksichtigst.

Sollte es jedoch der Fall sein, dass die Interessen deines Arbeitgebers bzw. deiner Arbeitgeberin bedroht sind, musst du ihn oder sie über die Nebentätigkeit informieren. Wenn du beispielsweise Gefahr läufst, durch deinen Zweitjob in Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz zu geraten, wäre dies ein guter Grund, Arbeitgeber:innen zu informieren. Falls du eine für dein Unternehmen repräsentative Führungsposition ausübst, besteht ebenfalls Anzeigepflicht. Du solltest dir also Zeit nehmen, die Situation richtig einzuschätzen – im schlimmsten Fall kann dir sonst eine Kündigung drohen.

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Falls du erst zu einem späteren Zeitpunkt feststellen solltest, dass für dich eine Anzeigepflicht besteht, dann solltest du deine Nebentätigkeit auf jeden Fall auch noch nachträglich genehmigen lassen bzw. deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin darüber in Kenntnis setzen.

Eine besondere Regelung gibt es für Richter:innen und Beamt:innen: Diese dürfen neben ihrem Hauptamt nur in deutlich begrenzterem Umfang einer Nebentätigkeit nachgehen. Sofern die Nebentätigkeit bezahlt wird, muss sie vom Dienstvorgesetzten genehmigt werden. Falls die Gefahr besteht, dass durch die Nebentätigkeit die dienstlichen Interessen beeinträchtigt werden (beispielsweise die Unparteilichkeit beeinflussen), muss der oder die Vorgesetzte die Tätigkeit untersagen.

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    Was ist bei einer Nebentätigkeit nicht erlaubt? 

    Auch bei einem Nebenjob gibt es einige Situationen, bei denen du dich fragen solltest, was eigentlich erlaubt ist und was nicht:

    Ist eine Nebentätigkeit erlaubt, während man im Hauptjob krank und arbeitsunfähig ist?

      Erst einmal ist dagegen nichts einzuwenden – solange du einem Zweitjob nachgehst, der deinen Genesungsprozess nicht verhindert oder verlangsamt. Trotzdem bietet diese Situation Raum für Diskussionen. Sprich also lieber mit deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin, um Ärger zu vermeiden.

      Darf man eine Nebentätigkeit während des Urlaubs im Hauptjob ausüben?

        Du darfst auch während des Urlaubes deinem Nebenjob nachgehen. Achte aber dennoch darauf, dass der grundsätzliche Zweck des Urlaubs (Erholung und Regeneration) nicht beeinträchtigt wird.

        Darf man während der Arbeitslosigkeit einer Nebentätigkeit nachgehen?

          Auch wenn du Arbeitslosengeld erhältst, darfst du einer Nebentätigkeit nachgehen. Jedoch darf diese nicht mehr als 15 Stunden pro Woche umfassen. Sollten die Wochenarbeitsstunden überschritten werden, verlierst du den Anspruch auf das ALG I.

          Lesetipp: Du willst dich nebenbei selbstständig machen? Hier findest du mehr zum Thema Nebengewerbe anmelden.

          Was gibt es steuerlich bei einer Nebentätigkeit zu beachten? 

          Das Foto zeigt einen Taschenrechner und einen Stift. Was du in Sachen Steuern bei einer Nebentätigkeit beachten musst, zeigen wir dir im Beitrag.

          Liegt dein Gehalt bei deinem Nebenjob unter 520 Euro, wird er als Minijob angesehen und muss vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin angemeldet und pauschal versteuert werden. Liegen deine Einnahmen auch nur einen Cent über dieser Grenze, wird der Job sozialversicherungspflichtig und du musst Abgaben zahlen. Deinen Verdienst, sobald er über 520 Euro liegt, musst du in aller Regel in der Steuerklasse 6 versteuern.

          Handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit, wird es noch komplizierter. Hier musst du zunächst unterscheiden, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist. Je nachdem, wie deine Tätigkeit eingeordnet wird, sieht das genaue Vorgehen für die Steuer dann entsprechend unterschiedlich aus. Wir empfehlen dir, dich dazu ausreichend auf den Seiten deiner zuständigen Handelskammer bzw. beim Bundesverband der Freien Berufe zu informieren.

          Lesetipp: Weitere Informationen zum Thema Freiberufler:innen findest du in diesem Blogbeitrag.

          Aber auch hier gibt es Ausnahmen: beispielsweise für ehrenamtliche oder auch pflegende nebenberufliche Tätigkeiten werden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Darauf ergibt sich ein Freibetrag von bis zu 3.000 Euro pro Jahr. Einzelheiten dazu findest du im § 3 Nr. 26 EstG. Auch für Ehrenämter im öffentlichen Dienst sind als Aufwandsentschädigung gezahlte Bezüge steuerfrei.

          Fazit - Lohnt sich ein Nebenjob? 

          Eine Frau arbeitet an ihrem Laptop und übt ihre Nebentätigkeit aus.

          Meist bist du in deinem Nebenjob als Arbeitnehmer:in angestellt und hast einen Arbeitsvertrag. Viele dieser Jobs sind Minijobs, die sich besonders lohnen. Hier zahlst du weder Lohnsteuer noch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung oder die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Dein Bruttogehalt wird dir als Nettogehalt auf dein Konto überwiesen – solange du nicht mehr als 520 Euro verdienst.

          Um also etwas dazuzuverdienen oder die eigene Urlaubskasse aufzubessern, ist ein Minijob eine großartige Lösung!

          Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechts- oder Steuerberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände gelten. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.


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          Häufig gestellte Fragen zu Nebentätigkeit

          Wie viele Stunden darf man nebenbei arbeiten?

          Bei einem Nebenjob solltest du unbedingt das Arbeitszeitgesetz beachten. Nach diesem darfst du in der Woche nicht mehr als insgesamt 48 Stunden arbeiten. Wenn du also Vollzeit, d.h. 40 Stunden die Woche, in deinem Hauptberuf arbeitest, darfst du nebenbei noch 8 Stunden in der Woche deinem Nebenjob nachgehen.

          Was muss ich bei einer Nebentätigkeit beachten?

          Deine Nebentätigkeit muss von deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin nicht genehmigt werden. Jedoch bist du verpflichtet, vor der Aufnahme deine Tätigkeit anzuzeigen, wenn dies vertraglich/ tarifvertraglich vereinbart oder die Interessen des Arbeitgebers beeinflussen kann.

          Was passiert, wenn ich meinen Nebenjob nicht anzeige?

          Zeigst du deine Nebentätigkeit nicht an, ist sie aber ansonsten zulässig, kann dein Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin dir nicht deswegen kündigen. Allerdings kann eine Abmahnung ausgesprochen werden.

          Können Arbeitgeber:innen einen Nebenjob verbieten?

          Dir kann dein Nebenjob nur verboten werden, wenn dieser gegen das berechtigte Interesse deines Arbeitgebers/ deiner Arbeitgeberin verstößt. Sonst steht es Arbeitgeber:innen nicht zu, grundsätzlich eine Nebentätigkeit zu verbieten.

          Which method is right for you?Über die Autorin: Alice Viete ist Content-Marketing-Expertin. Als Inhaberin einer Agentur unterstützt sie B2B- und E-Commerce-Unternehmen bei der Umsetzung ihrer individuellen Content-Strategie. Im Shopify-Blog schreibt sie über erfolgreiche Händler:innen sowie aktuelle Themen im Onlinehandel.