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Frau an einem Laptop, die einen Antrag für ein Darlehen für Kleinunternehmen stellt.

Einzelunternehmen: Als Sologründer in die Selbstständigkeit starten

So kannst du ein Einzelunternehmen gründen.

In die Selbstständigkeit mit einem Gründer-Team zu starten kommt für dich nicht in Frage und du willst lieber all deine Entscheidungen auf eigene Faust treffen? Dann ist die Gründung eines Einzelunternehmens vielleicht genau das Richtige für dich!

Häufig wählen Sologründer:innen als Rechtsform das Kleingewerbe oder arbeiten als Freiberufler:innen. Für dich gibt es einige Vorteile, die für eine Gründung eines Einzelunternehmens sprechen. Dabei gibt es leider auch einen Haken: Entscheidest du dich dazu, als Einzelgründer:in durchzustarten, haftest du mit deinem privaten Vermögen.

Trotzdem gilt das Einzelunternehmen als eine der beliebtesten Gründungs-Optionen. Wir zeigen dir, welche Unterschiede in den Rechtsformen bestehen und worauf du bei der Gründung achten musst.  


Was versteht man unter einem Einzelunternehmen? 

Als Einzelunternehmen bezeichnet man Gründer:innen, die sich als Gewerbetreibende oder Freiberufler:innen allein (ohne eine andere Person als Gesellschafter:in) selbstständig machen.  


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Inhaltsverzeichnis:

Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?

Eine Frau sitzt an ihrem Laptop. Neben ihr liegt ein Taschenrechner und verschiedene Unterlagen. Wir zeigen dir im Beitrag, wie du dein Einzelunternehmen gründen kannst. Als Einzelunternehmen werden alle Betriebe bezeichnet, die von einer einzelnen Person gegründet werden. Das Unternehmen wird also ohne ein Geschäftsführerteam gestartet. Als Sologründer:in kannst du aber trotzdem Mitarbeiter:innen beschäftigen. Du kannst Entscheidungen treffen, ohne dich vorher mit einem Miteigentümer bzw. einer Miteigentümerin abstimmen zu müssen.  

Gesetzlich ist der Begriff Einzelunternehmen allerdings nicht definiert. Deshalb hast du in der Praxis die Wahl zwischen unterschiedlichen Rechtsformen. Ein Einzelunternehmen muss im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften kein Mindestkapital aufweisen, um das Gewerbe betreiben zu können.  

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Im Vergleich gibt es bei der Gründung nur wenige Anmeldeformalitäten zu beachten. Möchtest du freiberuflich tätig werden, musst du das bei deinem Finanzamt anzeigen und erhältst anschließend eine Steuernummer.  

Bist du als Gewerbetreibender bzw. Gewerbetreibende tätig, meldest du dich bei deinem lokalen Gewerbeamt. Wenn du mit größeren Summen agierst, musst du dich gegebenenfalls in das Handelsregister eintragen lassen.  

Lesetipp: Wir zeigen dir, wie du ein Kleinunternehmen gründen kannst.  

Welche Formen von Einzelunternehmen gibt es? 

Als Einzelunternehmen können folgende Unternehmensformen geführt werden:  

Kleingewerbe 

Ein Einzelunternehmen, das für seine gewerbliche Tätigkeit keinen kaufmännischen Betrieb benötigt, gilt als Kleingewerbe. Diese sind von der Pflicht zum Handelsregistereintrag sowie zur doppelten Buchführung mit Jahresabschluss und Bilanz ausgenommen. Bei ihnen reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Voraussetzung ist, dass der Umsatz unter 600.000 Euro liegt und der Gewinn von 60.000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten wird.   

Lesetipp: So kannst du dein Kleingewerbe anmelden. 

Freiberufler:innen 

Zu den Freiberufler:innen zählen Personen, die einen sogenannten freien Beruf, bzw. einen Katalogberuf ausüben. In § 18 Abs. 1 EstG ist festgelegt, welche Berufe unter diese Kategorie fallen. Dazu zählen beispielsweise selbstständige Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Schriftstellerei oder die selbstständige Arbeit von Ärzt:innen. Die Voraussetzung für die Anerkennung eines freien Berufes ist die fachliche Kenntnis im entsprechenden Bereich. Als Freiberufler:in unterliegst du, unabhängig von deinen Umsätzen oder Gewinnen, nicht der Buchführungspflicht und musst daher auch keine doppelte Buchführung mit Jahresabschluss und Bilanz erstellen. Du kannst deine Gewinne über eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Ein weiterer Vorteil ist, dass Freiberufler:innen keine Gewerbesteuer zahlen müssen.  

Eingetragene Kaufleute e.K. 

Im Handelsgesetzbuch (HGB) werden Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben, das einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, als Kaufleute bezeichnet. Betreibt ein Kaufmann bzw. eine Kauffrau als natürliche Person und Alleininhaber:in das Handelsgewerbe, handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Für Einzelkaufleute besteht die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister sowie zur Buchführung und Bilanzierung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.  


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Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen 

Ein wichtiger Vorteil als Einzelunternehmer:in ist, dass du sofort gründen kannst. Zählst du zu den Freiberufler:innen oder willst ein Kleingewerbe betreiben, kannst du dir den Weg zum Notar bzw. zur Notarin sparen und auf die Eintragung ins Handelsregister verzichten.  

Wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist, unterliegst du bei der Buchführung und der Steuerermittlung den vereinfachten Vorschriften. Daher kannst du an dieser Stelle Kosten für die steuerliche Beratung sparen.  

Lesetipp: Wir zeigen dir, was du beachten solltest, wenn du ein Nebengewerbe anmelden willst.  

Zudem kannst du in deinem Unternehmen sehr frei agieren und deine Entscheidungen allein treffen. Du bist als Einzelunternehmer:in keinem bzw. keiner Mitgesellschafter:in Rechenschaft schuldig. Allerdings solltest du trotzdem unbedingt einen Businessplan anlegen, diesen auch verfolgen und bei Veränderungen oder Problemen anpassen.  

Der Nachteil dabei ist, dass du als Einzelunternehmer:in für alle deine unternehmerischen Entscheidungen mit deinem privaten Vermögen haftest. Das betrifft auch die Finanzierung deines Einzelunternehmens. Dabei wird deine private Bonität geprüft und entsprechend belastet. Die Aufnahme von Gesellschafter:innen oder Investor:innen in dein Unternehmen ist nicht möglich. Dazu empfiehlt sich ein Wechsel in eine andere Rechtsform.  

Lesetipp: Selbstständig machen ohne Eigenkapital ist keinesfalls unmöglich. Wir zeigen dir, wie es dir gelingt! 

Wächst dein Unternehmen schnell und damit auch das von dir einzugehende unternehmerische Risiko, solltest du zum Schutz deines Privatvermögens auch darüber nachdenken, deine Rechtsform zu wechseln.  

Wenn du als gewerbetreibender Vollkaufmann bzw. als gewerbetreibende Vollkauffrau zählst, musst du dich zudem ins Handelsregister eintragen lassen und entsprechend eine doppelte Buchführung pflegen. 

Für wen eignet sich die Gründung eines Einzelunternehmens? 

Das Foto zeigt eine Frau, die auf ihr Handy schaut. Für wen sich die Gründung eines Einzelunternehmens eignet, verraten wir dir im Beitrag.Ein Einzelunternehmen eignet sich sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler:innen. Dabei geht es immer darum, dich selbstständig zu machen. Möchtest du lieber mit mehreren Personen ein Unternehmen gründen, ist das als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft möglich.  

Wenn du als Einzelperson deine Existenzgründung umsetzen willst, eignet sich das Einzelunternehmen vor allem dann, wenn du zu Beginn nur geringe Umsätze und Gewinne erwartest sowie ein relativ geringes Geschäftsrisiko hast.  

Wie gründet man ein Einzelunternehmen? 

Die Gründung deines Einzelunternehmens ist mit recht wenig Aufwand verbunden. Es entsteht, wenn:  

  • du als gewerbetreibender Kaufmann bzw. gewerbetreibende Kauffrau beim Gewerbeamt deine Tätigkeit anmeldest und du dein Unternehmen durch einen Notar bzw. eine Notarin im Handelsregister eintragen lässt.  
  • du als Kleingewerbetreibende:r deine Tätigkeit beim Gewerbeamt meldest. Wenn du ein Kleingewerbe gründest, steht es dir frei, dich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Das ist z.B. sinnvoll, wenn du dadurch einen solideren Firmenauftritt erreichen willst. Entscheidest du dich für eine Eintragung, übernimmst du alle Rechte und Pflichten von Kaufleuten.  
  • du als Freiberufler:in eine Steuernummer beim Finanzamt beantragst und deine Selbstständigkeit dort anmeldest.  
  • du als Gewerbetreibende:r oder Freiberufler:in innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme deiner Tätigkeit den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an dein Finanzamt übermittelst.  

Wichtig! Als Einzelunternehmer:in musst du deinen Wohnsitz in Deutschland haben, um in die Selbstständigkeit zu starten.  

Lesetipp: In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du eine Scheinselbstständigkeit verhindern kannst. 

So einfach die Gründung auch erscheint, gibt es dennoch einige Regelungen, die du beachten solltest.  

Der Firmenname

Das Erste, was mögliche Kund:innen von deinem Unternehmen wahrnehmen, ist dein Firmenname. Gründest du ein Einzelunternehmen, ist dieser auf gewisse Weise bereits festgelegt. Als Kleingewerbetreibende:r oder Freiberufler:in musst du deinen eigenen Namen nutzen, darfst aber noch einen Zusatz anhängen (bspw. ein Verweis auf die Branche oder Dienstleistung).  

Fällst du unter die eingetragenen Kaufleute, hast du hingegen freie Wahl bei deinem Firmennamen. Der Status als Kaufmann bzw. Kauffrau muss aber unbedingt im Firmennamen deutlich gemacht werden! Dazu solltest du die Abkürzung „e.K.“ oder „e. Kfm.“ bzw. „e. Kfr.“ an den Firmennamen anhängen.  

Startkapital, Finanzierung und Gewinnverteilung 

Für die Gründung deines Einzelunternehmens benötigst du kein Startkapital. Du kannst dich also theoretisch ohne Kapital selbstständig machen.  

Das Ganze sieht in der Praxis natürlich anders aus. Auch als Einzelunternehmer:in benötigst du je nach Branche oder Berufsfeld Geräte, Rohstoffe oder eine gewisse Ausstattung, um deiner Selbstständigkeit nachgehen zu können.  

Wie du deinen Gewinn verteilst, ist bei einem Einzelunternehmen eindeutig: Du fährst den Gewinn allein ein. Jedoch kann es eine ganze Weile dauern, bis dein Unternehmen auch profitabel ist. Trotzdem müssen auch bereits in der Gründungsphase alle laufenden Kosten gezahlt werden. Ganz ohne eigenes Kapital funktioniert die Gründung also nicht wirklich.  


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Die Buchführung 

Für dich als Einzelunternehmen gilt die einfache Buchführungspflicht. Du musst deine Selbstständigkeit dem Finanzamt melden und am Ende eines Geschäftsjahres eine Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben an die Finanzbehörde übermitteln.  

Als Kleingewerbetreibende:r oder Freiberufler:in kannst du dich dabei auf eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beschränken. Diese wird im Rahmen der Steuererklärung mit abgegeben. 

Lesetipp: Rechnung schreiben einfach erklärt. Wir zeigen dir die Grundlagen der Rechnungserstellung.

Zählst du zu den eingetragenen Kaufleuten, bist du laut Handelsgesetzbuch (HGB) zur doppelten Buchführung verpflichtet. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 600.000 Euro Umsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn erwirtschaftet werden, genügt auch bei eingetragenen Kaufleuten die einfache Buchführung. 

Die Steuern 

Im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wird dein Einzelunternehmen beim Finanzamt angemeldet. Die Höhe deiner zukünftigen Steuern werden auf Grundlage dieses Fragebogens ermittelt.  

Welche Steuern du genau zahlen musst, ist von der Berufsgruppe abhängig, der du angehörst.  

  • Gewerbesteuer: Muss von eingetragenen Kaufleuten sowie Kleingewerbetreibenden an das Finanzamt gezahlt werden, wenn der jährliche Gewinn höher als 24.500 Euro ist.  
  • Umsatzsteuer: Muss von allen Einzelunternehmer:innen gezahlt werden, sobald der Umsatz über 22.000 Euro im Jahr liegt. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du von der Umsatzsteuer befreit.  
  • Einkommensteuer: Wird auf alle Einkünfte gezahlt. 
  • Lohnsteuer: Sobald du Mitarbeiter:innen beschäftigst, wird diese fällig.  

    Rechtliche Fragen im Einzelunternehmen 

     Das Foto zeigt die Statue der Justicia. Welche rechtlichen Dinge du für die Gründung deines Einzelunternehmens beachten solltest, erfährst du im Beitrag. Als Einzelunternehmer:in haftest du als Einzelperson – und das mit deinem Firmen- und deinem Privatvermögen. Sollte es zu einer Zahlungsunfähigkeit kommen, können auch deine Immobilien, Fahrzeuge und Wertgegenstände gepfändet werden.  

    Du solltest dich also unbedingt vor der Gründung mit dem Risiko auseinandersetzen, das für dein Unternehmen besteht und dich auf Basis dessen für eine Rechtsform entscheiden. Wenn das Risiko sehr hoch ist, ist das Einzelunternehmen nicht die beste Wahl. Hier solltest du eher eine haftungsbeschränkte Rechtsform, wie bspw. eine GmbH bevorzugen. Solltest du dich trotzdem für ein Einzelunternehmen entscheiden, musst du dich unbedingt durch passende Versicherungen vor einer privaten Insolvenz absichern.  

    Lesetipp: So kannst du eine GmbH gründen.  

    Gründest du ein Einzelunternehmen, bist du Inhaber:in. Wichtig ist hier, dass du kein:e Geschäftsführer:in bist! Dies ist ein offizieller Titel in Organigrammen von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH. Verwendest du diesen Titel falsch, droht dir im schlimmsten Fall eine Abmahnung.  

    Die Auflösung eines Einzelunternehmens 

    So leicht ein Einzelunternehmen gegründet werden kann, so leicht lässt es sich auch wieder auflösen. Im Prinzip muss lediglich das Geschäftsvermögen in Privatvermögen umgewandelt werden. Dabei reicht es, alle Beträge vom Geschäftskonto auf das Privatkonto zu übertragen.  

    Wenn du deinen Betrieb einstellst, musst du das dem Finanzamt melden, damit die Auflösung offiziell ist. Zudem musst du als eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau deinen Eintrag aus dem Handelsregister entfernen lassen.  

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      Fazit 

      Wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, stehen dir mehrere Rechtsformen zur Auswahl. Diese unterscheiden sich im Gründungsprozess, bei Buchhaltungspflichten und bei den Steuern. Freiberufler:innen, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute sind Rechtsformen mit unbegrenzter Haftung. In diesen Fällen haftest du also auch mit deinem Privatvermögen. Auf der anderen Seite ist der Gründungsprozess bei diesen drei Rechtsformen sehr einfach.  

      Diese unkomplizierte Gründung und die Möglichkeit, alle Entscheidungen selbstständig treffen zu können, machen das Einzelunternehmen zu einer beliebten Rechtsform. Wichtig ist, dass du dich ausreichend absicherst, um im schlimmsten Fall eine private Insolvenz zu verhindern.  

      Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechts- oder Steuerberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände gelten. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.


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      Häufig gestellte Fragen zum Einzelunternehmen

      Welche Rechtsformen sind Einzelunternehmen?

      Zu den Rechtsformen, die für Einzelunternehmen genutzt werden, gehört das Kleingewerbe oder Freiberufler:innen. Aber auch eingetragene Kaufleute können als Einzelunternehmen agieren.

      Wann macht ein Einzelunternehmen Sinn?

      Ein Einzelunternehmen zu gründen, macht vor allem dann für dich Sinn, wenn du über sehr wenig Startkapital verfügst und als Sologründer:in tätig werden willst. So kannst du alle deine Entscheidungen selbst treffen, ohne sie mit Teilhaber:innen absprechen zu müssen.

      Welche Nachteile haben Einzelunternehmen?

      Die Gründung eines Einzelunternehmens bringt auch einige Nachteile mit sich. Entscheidest du dich für eine Solo-Gründung, haftest du mit deinem Privatvermögen, was ein hohes Risiko bedeutet. Auch die Finanzierung deines Unternehmens könnte sich schwierig gestalten, da hier ebenfalls deine private Bonität geprüft wird.

      Which method is right for you?Über die Autorin: Alice Viete ist Content-Marketing-Expertin. Als Inhaberin einer Agentur unterstützt sie B2B- und E-Commerce-Unternehmen bei der Umsetzung ihrer individuellen Content-Strategie. Im Shopify-Blog schreibt sie über erfolgreiche Händler:innen sowie aktuelle Themen im Onlinehandel.